K
Kand.
Guest
Hallo zusammen,
ich bin heute auf einen wirklichen "Klassiker" gestoßen. Wer kurz Lust und Zeit hat, möge sich doch bitte mal den ersten Absazt der Beschreibung des deutschen Gebrauchsmusters DE 29507548 U1 durchlesen. Dazu erübrigt sich wohl jeder Kommentar!
Viel Spaß
P.S. Ist das eigentlich eine widerrechtliche Entnahme?
Oder könnte das GebrM, wenn es noch in Kraft wäre, mit der Begründung nichtig geklagt werden, daß es somit keine Erfindung ist?
ich bin heute auf einen wirklichen "Klassiker" gestoßen. Wer kurz Lust und Zeit hat, möge sich doch bitte mal den ersten Absazt der Beschreibung des deutschen Gebrauchsmusters DE 29507548 U1 durchlesen. Dazu erübrigt sich wohl jeder Kommentar!
Viel Spaß
P.S. Ist das eigentlich eine widerrechtliche Entnahme?
Oder könnte das GebrM, wenn es noch in Kraft wäre, mit der Begründung nichtig geklagt werden, daß es somit keine Erfindung ist?