Mal was lustiges ...

K

Kand.

Guest
Hallo zusammen,

ich bin heute auf einen wirklichen "Klassiker" gestoßen. Wer kurz Lust und Zeit hat, möge sich doch bitte mal den ersten Absazt der Beschreibung des deutschen Gebrauchsmusters DE 29507548 U1 durchlesen. Dazu erübrigt sich wohl jeder Kommentar!

Viel Spaß

P.S. Ist das eigentlich eine widerrechtliche Entnahme?

Oder könnte das GebrM, wenn es noch in Kraft wäre, mit der Begründung nichtig geklagt werden, daß es somit keine Erfindung ist?
 
K

Kandidatin

Guest
[...]
P.S. Ist das eigentlich eine widerrechtliche Entnahme?

Oder könnte das GebrM, wenn es noch in Kraft wäre, mit der Begründung nichtig geklagt werden, daß es somit keine Erfindung ist?
Die Offenbarung könnte eine vertragliche Übertragung an den Anmelder sein, für die aus bekannten Gründen die Schriftform entfallen mußte. Einen Löschungsantrag nach § 16 GbmG wird der Hl. Geist jedenfalls sicher nicht stellen.

Da die Erfindung offensichtlich ganz persönlich offenbart wurde, entfällt auch eine Vorveröffentlichung.

ansonsten ist mir die Kinnlade fast runtergefallen...
Danke für diesen Beitrag :)
 
E

Ede

Guest
Ach ja, mit Gebrauchsmustern kann man viel Spass haben. Ich empfehle hierzu : BGH X ZB 23/01 (19 November 2002), ein Jux, der den Anmelder ne schöne Stange Geld gekostet hat, den aber südlich von Jever sicher kaum einer so richtig würdigen kann.
 
K

Kandidat

Guest
Kand. schrieb:
Oder könnte das GebrM, wenn es noch in Kraft wäre, mit der Begründung nichtig geklagt werden, daß es somit keine Erfindung ist?
Nein, sicher nicht. Ein GebrM kann man nicht nichtig klagen, man kann nur Löschungsantrag stellen. ;-)
 
K

Kand.

Guest
kandidat schrieb:
Nein, sicher nicht. Ein GebrM kann man nicht nichtig klagen, man kann nur Löschungsantrag stellen. ;-)
Ok, Ok. Hast ja recht :)

Aber mal ehrlich, ein eventueller Löschungsantragssteller könnte sich ja darauf berufen, daß es sich bei dieser "Erfindung" nach §15 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. §1 Abs. 2 Nr. 1 um eine "Entdeckung" handelt, die somit nicht hätte eingetragen werden dürfen. Oder?

Naja, ist auf jeden Fall aus meiner Sicht ein lustiges Zitat!
Vielleicht weiß ja sonst noch jemand was Witziges?
 
N

Notnagel

Guest
Ich habe das Gefühl, dass ich das falsche GbM gelesen habe. Was diskutiert Ihr denn da über widerrechtliche Entnahme und Vorveröffentlichung? Habe ich etwas übersehen?

Geht es um die "Energieumwandlungskraftanlagen zur Umwandlung von kinetischer - in elektrische Energie"?

Im übrigen ist die Idee ja gar nicht schlecht, nur hätte man sie vielleicht als Verwendungsanspruch formulieren sollen. Dann wäre sie garantiert sowohl neu als auch erfinderisch. Vielleicht wäre es auch über die Abmessungen als Anordnung gegangen...

Wenn man an allen Autobahnen am Fahrbahnrand alle zwei Meter so ein Ding aufstellt und über 2 Fantastilliarden Kupferkilometer mit dem Stromnetz verbindet, kann man eine ganze Menge Strom damit erzeugen und wieder verbrauchen. Meint Ihr nicht? ;-)
 
K

Kand.

Guest
Dann lies doch bitte, wie oben angegeben, den ersten Absatz der Beschreibung durch (das ist direkt unter der Überschrift), der lautet:

"Diese Erfindung wurde mir durch ... offenbart."

Die Idee ist tatsächlich nicht schlecht, nur zweifle ich daran, dass sie so wie geschildert zustande kam :)
 
B

Ballonboot

Guest
Das kann eigentlich nur durch einen gewissen Hrn. O'Lucky getoppt werden, der als wackerer und unbeirrbarer Einzelerfinder mehrere Schutzrechte hält, zum Beispiel

DE000010060134A1 .
 
K

Kand.

Guest
Danke für den Beitrag!

ich habe schon lange nicht mehr so gelacht :)
 
K

Kandidatin

Guest
mir fallen da noch die DE 197 34 289 C1 (einfach nur niedlich) und die DE 102 05 510 A1 ein.
 
G

grond

Guest
Kand. schrieb:
ich bin heute auf einen wirklichen "Klassiker" gestoßen. Wer kurz Lust und Zeit hat, möge sich doch bitte mal den ersten Absazt der Beschreibung des deutschen Gebrauchsmusters DE 29507548 U1 durchlesen. Dazu erübrigt sich wohl jeder Kommentar!
Hm, den Absatz über die Eingebung finde ich nicht lustig. Vielleicht bin ich zuviel mit Gläubigen (allerdings Moslems) zusammen gewesen. Ich finde jedenfalls, man sollte so etwas respektieren. Gerade als Dienstleister sollte man seinen Mandanten nicht ins Gesicht grinsen, wenn er einem erklärt, dass ihm Gott diese Idee eingegeben hat. Religionsfreiheit heißt schließlich nicht Freiheit von Religion. Und besser erklären kann man die Herkunft von guten Ideen ja auch nicht wirklich.

Lustiger finde ich hingegen den eigentlichen Inhalt, schließlich ist das mal wieder ein verkapptes Perpetuum Mobile...
 
G

grond

Guest
Ballonboot schrieb:
Das kann eigentlich nur durch einen gewissen Hrn. O'Lucky getoppt werden, der als wackerer und unbeirrbarer Einzelerfinder mehrere Schutzrechte hält, zum Beispiel

DE000010060134A1 .
Ob der Anmelder die Frist aus §4a, Abs. 1, S. 1 Gebrauchsmustergesetzt eingehalten hat? :eek:)
 
G

GAST_DELETE

Guest
O'Lucky hat sogar das Überschallflugzeug erfunden, das 300 Passagiere ohne Treibstoff befördert.

Respekt!
 
G

Gastleser

Guest
Ballonboot schrieb:
Das kann eigentlich nur durch einen gewissen Hrn. O'Lucky getoppt werden, der als wackerer und unbeirrbarer Einzelerfinder mehrere Schutzrechte hält, zum Beispiel

DE000010060134A1 .
Hmmm, irgendwie kann ich dieses Dokument nicht finden - bin aber auch blutiger Anfänger. Kann mir mal bitte einer von euch kurz erklären, wie ich darauf zugreifen kann? Hab's schon beim Espacenet unter 'publication no' probiert, aber finde keine Einträge ...
 
K

Kand.

Guest
Klasse ist auch der "Elektrisch Verstärkungs Generator" von Herrn O'Lucky, mit dem er Strom aus der Steckdose verzehnfachen kann.

@ Gastleser: Nachdem Du schon espacenet gefunden hast, probiers für deutsche Schriften doch mal bei Depatisnet.
 
W

Wildsau

Guest
Gastleser schrieb:
auch blutiger Anfänger. Kann mir mal bitte einer von euch kurz erklären, wie ich darauf zugreifen kann? Hab's schon beim Espacenet unter 'publication no' probiert, aber finde keine Einträge ...
Das Espacenet taugt meiner Ansicht nach nicht viel. Die Dokumente sind erst ab 1999 erhältlich.

Versuch es beim DPMA (depatis), dort bekommt man Schriften ab 1981.
 
W

Wildsau

Guest
grond schrieb:
Lustiger finde ich hingegen den eigentlichen Inhalt, schließlich ist das mal wieder ein verkapptes Perpetuum Mobile...
Also, ich habe jetzt nur den 1. Anspruch gelesen, sehe aber keinen Hinweis auf ein PM. Kannst Du diese Interpretation genauer ausführen?

Für mich sind das einfache Windkraftanlagen, die in den Sog von vorbeifahrenden Fahrzeugen gestellt werden. Oder willst Du darauf hinaus, dass es hinter jedem Fahrzeug wieder "zurückbläst" und so kein Nettoluftstrom geliefert wird?
 
G

grond

Guest
Wildsau schrieb:
Also, ich habe jetzt nur den 1. Anspruch gelesen, sehe aber keinen Hinweis auf ein PM. Kannst Du diese Interpretation genauer ausführen?

Für mich sind das einfache Windkraftanlagen, die in den Sog von vorbeifahrenden Fahrzeugen gestellt werden. Oder willst Du darauf hinaus, dass es hinter jedem Fahrzeug wieder "zurückbläst" und so kein Nettoluftstrom geliefert wird?
Wenn ich in einen Kanal, einen Tunnel oder über eine Straße Propeller stelle, erhöht sich der Windwiderstand für die vorbeifahrenden Schiffe/Autos, die mehr Energie aufwenden müssen, um an den Propellern das Wasser/die Luft vorbeizudrücken. Dadurch wird seitens der Schiffe/Autos zusätzliche Energie aufgewendet, die von den erfindungsgemäßen Anlagen mit zwangsläufig geringem Wirkungsgrad zurückgewonnen werden soll. Kurz: Energieverschwendung.
 
W

Wildsau

Guest
Was zu beweisen wäre.

Deine Aussagen gelten (wenn überhaupt) nur dann, wenn durch die am Rand stehenden Anlagen ein Staudruck aufgebaut wird. Das wiederum dürfte grundsätzlich von der Dichte und der Entfernung der Anlagen von den Fahrzeugen sowie vom Anstellwinkel der Rotoren abhängen.

Natürlich hängt auch die Effizienz der Anlagen von diesen Parametern ab. Ich behaupte aber, dass der Staudruck in jedem "praktischen" Fall gegenüber dem Luftwiderstand ohne Anlagen vernachlässigbar ist .

Gegen Deine Argumentation mit der Energieerhaltung spricht auch, dass die Luft auch ohne die Anlagen bewegt wird (werden muss) und das System Auto+Wirbel eine relativ niedrige Entropie aufweist, solange sich die Wirbel noch nicht aufgelöst (aber abgelöst) haben. In der Zeit sollte man die Wirbelenergie abgreifen können.

Ich bin aber kein Strömungsexperte. Haben wir einen hier?

Mich würde in diesem Zusammenhang mal interessieren, wie die Luftwiderstandsverhältnisse in einem Tunnel sind - niedriger/höher als "draußen" bei jeweils einzelnen bzw. aufeinanderfolgenden Fahrzeugen?
 
G

grond

Guest
Wildsau schrieb:
Ich bin aber kein Strömungsexperte. Haben wir einen hier?
Ich auch nicht, habe mich aber mit Strömungslehre immerhin im Rahmen von Vorlesungen zu alternativen Energiequellen und Bionik recht intensiv beschäftigt. Ein Freund von mir promoviert über Windkraftanlagen. Dem hatte ich das GBM geschickt und sein erster Kommentar zielte auch auf die Problematik mit der Energieerhaltung.

Windkraftgewinnung funktioniert so: Wind, also ein Massestrom, bewegt sich mit einer Geschwindigkeit v1 auf einen Propeller zu, gibt kinetische Energie ab. Das heißt, die Geschwindigkeit sinkt auf v2. Da aber hinter dem Propeller dasselbe Luftvolumen abfließen muss, das vorne schneller auf den Propeller strömt, verbreitert sich der jetzt langsamere Windstrom hinter dem Propeller. Das ist die sehr wichtige Kontinuitätsbedingung.

Am besten kann man sich die Problematik nun bei der Situation in einem Kanal oder Tunnel vorstellen. Der durch das Schiff/Auto in Bewegung gesetzt, weil verdrängte, Massestrom wird durch die Propeller wieder abgebremst, wodurch das sich immer noch durch dasselbe Medium bewegende Fahrzeug wegen der Kontinuitätsbedingung zusätzliche Energie aufbringen muss, um das abgebremste Medium weiterhin verdrängen zu können. Die Situation ist in etwa äquivalent zu einer Bewegung durch ein zäheres Medium, die ja offensichtlich einen höheren Energieaufwand bedeutet.
 
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