Auszeit während der 26 Monate beim Anwalt

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UrlaubsKand

Guest
Hallo!
Ich würde gerne eine längere Reise vor Anfang des Amtsjahrs machen, wofür ich mir 2 Monate (ohne Bezahlung) zusätzlich Urlaub - nach Ablauf der 26 Monate in der Kanzlei - nehmen müsste. Ich habe aber gehört, dass man den Anfang des Amtsjahrs nicht beliebig verschieben kann. Ist es ein Problem (von Seiten des Amts) den Anfang des Amtsjahres zu verschieben (z.B. von Juni auf Oktober)?
 
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Robby

Guest
Tipp: §9(3) PatAnwAPO. Den einen Monat (Antrag am besten auch ans DPMA, das geht für mich aus dem Gesetzestext nicht eindeutig hervor) einen Tag vor Ablauf der 26 Monate nehmen, dann einen Tag regulären Urlaub und dann hoffe ich für Dich, dass Du über den nächsten Beginn des Amtsjahres drüber bist.

Alternativ: Dein Ausbilder teilt dem DPMA mit, dass Du leider so schlecht bist, dass Deine Ausbildung im Einvernehmen mit Dir 2 Monate länger dauert (§14(2), §7(1)1. PatAnwAPO "wenigstens"!).

Das DPMA hat es angeblich nicht gerne, wenn die Leute ihren Ausbildungsbeginn beim Amt selbst festlegen, ich denke, für findige Köpfe gibt es aber mehr als eine Möglichkeit. Schließlich wollen wir später mal Rechtsberatung betreiben, da sollte das ein Frühsport sein:) Viel Spass!
 
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Robby

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Von wegen Frühsport, ich schlaf noch. §14(3) regelt das Ende und nicht (2).
 
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GMT-Master

Guest
du willst doch NACH den 26 monaten eine auszeit nehmen. damit ist doch der ausbildungsabschnitt gem. § 7 (1) Nr. 1 abgeschlossen. ich kann der APrO keine Regelung entnehmen, dass die Abschnitte unmittelbar aufeinander oder frühestmöglich aufeinander erfolgen müssen. dass man das evtl. "nicht gerne sieht" mag traurig sein aber sollte dich nicht weiter stören da nicht kodifiziert.

p.s. es gibt auch kandidaten die werden gleich gemeldet "dürfen" aber "etwas" länger als 26 monate in der kanzlei "lernen". nach robbys ansicht wären hier ja auch probleme zu erwarten. sind mir keine bekannt!
 
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RET-samtmg

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GMT-Master schrieb:
... da nicht kodifiziert.
außer in §4 PatAnwAPO:

(1) Der Präsident des Deutschen Patent-
und Markenamts kann die Zulassung
zur Ausbildung widerrufen, wenn
ein wichtiger Grund vorliegt.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
...
4. der Bewerber ... seine Ausbildung bewusst verzögert.

Infos über die Auslegung erteilt Fr. xxx vom DPMA.

GMT-Master schrieb:
p.s. es gibt auch kandidaten die werden gleich gemeldet "dürfen" aber "etwas" länger als 26 monate in der kanzlei "lernen". nach robbys ansicht wären hier ja auch probleme zu erwarten. sind mir keine bekannt!
Mancheiner arbeitet "etwas" länger in der Kanzlei, weil er "etwas" später gemeldet wird und manchanderer erreicht das Ausbildungsziel nach 26 Monaten (noch) nicht. Pausen zwischen den Ausbildungsabschnitten gelten aber als Verzögerung der Ausbildung.

Das DPMA gestattet allerdings im Einzelfall eine Unterbrechung der Ausbildung (siehe §5 PatAnwAPO).
 
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Robby

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Ich kann nur raten, immer die PatAnwAPO im Auge zu haben und den Bogen nicht zu überspannen, siehe oben §4(2)4. PatAnwAPO.
 
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GMT-Master

Guest
Robby schrieb:
Ich kann nur raten, immer die PatAnwAPO im Auge zu haben und den Bogen nicht zu überspannen, siehe oben §4(2)4. PatAnwAPO.
ok, ihr habt recht, habe ich nicht gesehen.

kenne einen fall dass ein kandidat seine 26 mon. abgerissen hat inkl. hagen und dann zu dem schluss kam dass PA doch nicht das richtige ist. er arbeitet jetzt seit 2-3 jahren in einem anderen beruf. wie wäre der fall zu beurteilen falls er jetzt doch ins amtsjahr gehen möchte?

ich kenne auch den fall dass jemand GLEICH gemeldet wurde aber eine längere kandidatenzeit von 36 monaten vereinbart wurde. wie ist der fall angesichts der APO zu beurteilen?
 
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Robby

Guest
- kenne einen fall dass ein kandidat seine 26 mon. abgerissen hat inkl. hagen und dann zu dem schluss kam dass PA doch nicht das richtige ist. er arbeitet jetzt seit 2-3 jahren in einem anderen beruf. wie wäre der fall zu beurteilen falls er jetzt doch ins amtsjahr gehen möchte?

-> Schlecht. Aber da sind wir die falschen Ansprechpartner, besser ist das DPMA.

- ich kenne auch den fall dass jemand GLEICH gemeldet wurde aber eine längere kandidatenzeit von 36 monaten vereinbart wurde. wie ist der fall angesichts der APO zu beurteilen?

-> eigenartig, würde ich sagen. Wobei zu berücksichtigen ist, dass früher manches anders war, man müsste alte Gesetzestexte rausziehen und dann auch noch die alte Amtspraxis kennen. Kann gut sein, dass vor 5 Jahren, als es halb so viele Kandidaten gab, einiges anders gehandhabt wurde.
 
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UrlaubsKand

Guest
Also erstmal vielen Dank für die hilfreichen tips. Da es sich bei mir nur um 2 Wochen handelt, die ich vor dem Stichtag gemeldet wurde, wäre das beste tatsächlich wenn ich mir einen Monat Sonderurlaub nach § 9 (beim DPMA oder wo?) genehmigen lasse, dann würde ich automatisch in die nächste Amtsjahr-zeit rutschen. Was meint ihr?
 
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Robby

Guest
  • Antrag an Deinen Ausbilder (ich würd gleich 3 Wochen bei nächster Gelegenheuit nehmen, dann bist Du drüber weg, mit Gründen versehen (Oma pflegen, weil Eltern China-Reise unternehmen:),
  • genehmigten Antrag ans Amt.
 
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RET-samtmg

Guest
... hört sich praktikabel an.

Am besten du rufst besagt Frau beim DPMA mal an, denn trotz der gestiegenen Kandidatenzahlen dürfte das noch ein Einzelfall sein.

Allerdings würde ich versuchen einen stichhaltigeren Grund als eine Weltreise zu finden. Vielleicht gibt's ja einen Onkel in Timbuktu der dringend gepflegt werden muss und nur weil man ja eh schonmal da ist....

Übrigens habe ich letztes Jahr mit meiner Frau auch eine Weltreise gemacht. Aber ich sag's euch: Da fahren wir nicht mehr hin !!
 
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gast

Guest
Ich habe während meiner 26-monatigen Ausbildungszeit beim DPMA angefragt, ob eine Verschiebung des Amtsjahres möglich ist. Man teilte mir mit, dass ein Verschieben um einige Monate kein Problem sei.

Im Zweifelsfall würde ich im vorhinein einfach mal anfragen.
 
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