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UrlaubsKand
Guest
Hallo!
Ich würde gerne eine längere Reise vor Anfang des Amtsjahrs machen, wofür ich mir 2 Monate (ohne Bezahlung) zusätzlich Urlaub - nach Ablauf der 26 Monate in der Kanzlei - nehmen müsste. Ich habe aber gehört, dass man den Anfang des Amtsjahrs nicht beliebig verschieben kann. Ist es ein Problem (von Seiten des Amts) den Anfang des Amtsjahres zu verschieben (z.B. von Juni auf Oktober)?
Ich würde gerne eine längere Reise vor Anfang des Amtsjahrs machen, wofür ich mir 2 Monate (ohne Bezahlung) zusätzlich Urlaub - nach Ablauf der 26 Monate in der Kanzlei - nehmen müsste. Ich habe aber gehört, dass man den Anfang des Amtsjahrs nicht beliebig verschieben kann. Ist es ein Problem (von Seiten des Amts) den Anfang des Amtsjahres zu verschieben (z.B. von Juni auf Oktober)?