EQE notwendige Nachweise für die 3-jährigen Vollzeit-Tätigkeit bei Unternehmen für die EQE-Prüfung

*macy*

Schreiber
notwendige Nachweise für die 3-jährigen Vollzeit-Tätigkeit bei Unternehmen für die EQE-Prüfung

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Ableistung der 3-jährigen Vollzeit-Tätigkeit bei Unternehmen für die EQE-Prüfung gemäß Art. 11 2) ii) wie nachfolgend im Wortlaut:

ii) während eines Zeitraums von mindestens drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte einer natürlichen oder juristischen Person mit Wohnsitz oder Sitz im Hoheitsgebiet eines EPÜ-Vertragsstaats beschäftigt waren und für ihren Arbeitgeber vor dem EPA gemäß Artikel 133 Absatz 3 EPÜ gehandelt haben, wobei sie an einer Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten beteiligt waren, oder


Wie muss der Nachweis erfolgen, dass man drei Jahren auf Vollzeitbasis als Angestellte eines mittelständischen Unternehmens gearbeitet hat? Dort ist man nämlich nicht den ganzen Tag mit Patenten beschäftigt und hat auch noch andere Tätigkeiten zu erledigen.
Wie "oft" muss innerhalb der drei Jahre gemäß Art. 133 III EPÜ gehandelt worden sein? Gibt es da bestimmte Anforderungen? Die Umschreibung "Vielzahl von Tätigkeiten im Zusammenhang mit europäischen Patentanmeldungen und europäischen Patenten beteiligt waren" ist für mich zumindest ziemlich schwammig...
Wäre für Erfahrungen hierfür sehr dankbar ;-)
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Re: notwendige Nachweise für die 3-jährigen Vollzeit-Tätigkeit bei Unternehmen für die EQE-Prüfung

Man muss unter bisher und zukünftig unterscheiden. Ich gehe aber davonaus, dass Du von der Vergangenheit sprichst. Nachweis wie folgt:

  • Du hattest eine beim Amt registrierte Vollmacht von Deinem Arbeitgeber um beim EPA und DPMA aufzutreten und einige Tätigkeiten solltest Du auch durchgeführt haben, wobei auch Tätigkeiten vor dem DPMA zählen. (Das EPA hat keine Tätigkeiten bei mir nachgefragt, wobei ich nicht weiß, ob die das intern abfragen ==> einfach zur Prüfung anmelden)
  • Ein eingetragener Vertreter bestätigt, dass er Dich in den letzten drei Jahren Vollzeit unterwiesen hat.
Ansonsten sehe ich keine weiteren Möglichkeiten.

Viele Grüße
Alex
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Re: notwendige Nachweise für die 3-jährigen Vollzeit-Tätigkeit bei Unternehmen für die EQE-Prüfung

Ich hab's genauso gemacht wie in der ersten Möglichkeit bei Alex: Drei Jahre mit registrierter Vollmacht vorm EPA gehandelt. Zusammen mit den Fällen, in denen ich mit hinterlegter Vollmacht beim DPMA gehandelt hatte, waren dann 40-50 Fälle in einer Liste, die ich (vielleicht unnötigerweise) bei der Anmeldung zur EQE mit eingereicht habe. Danach kam dann der Brief, dass ich zugelassen bin.

Zur zweiten Möglichkeit ist noch zu sagen, dass es auch geht, dass mehrere Vertreter die Ausbildung in verschiedenen Zeiträumen in Vollzeit bestätigen. Alternativ geht auch Teilzeit über längere Zeiträume, wobei unter 50% gar nicht zählen (4 Jahre in 75% sind soviel wie 3 Jahre in 100%; bei 40% nützen aber auch 10 Jahre nix)
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Re: notwendige Nachweise für die 3-jährigen Vollzeit-Tätigkeit bei Unternehmen für die EQE-Prüfung

Eine Möglichkeit habe ich vergessen:

- Es geht auch, dass ein Mitarbeiter, welcher mit Vollmacht beim EPA vertritt, bestätigt, dass Du tätig warst.

Gruß
alex
 
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