Angestellt oder Selbständig vor dem Amtsjahr?

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anonymus

Guest
Hallo, weiß zufällig jemand, ob es sich mehr lohnt auf freiberuflicher Basis zu arbeiten oder als Angestellter. Bei mir sind die 26- Monate der Kandidatenzeit bald zu Ende und nun meinte mein Chef ich sollte weiter auf "Kollegenarbeitbasis" bei ihm arbeiten, bis ich ins Amtsjahr gehe.

Was muß ich alles beachten, bzw. welche Vorteile hätte ich?
 
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paule

Guest
bei mir stellt sich die gleiche Frage. Ich tendiere zur freiberuflichen Arbeit, weil man während des Amtsjahrs sowieso nur freiberuflich arbeiten kann und man in den paar monaten vorher schon mal üben kann.

außerdem reizt mich die freie Zeiteinteilung: man kann ranklotzen, um ein finanzielles Polster für das Amtsjahr zu schaffen oder man kann die Monate zwischen Kanzlei und Amtsjahr etwas lockerer angehen lassen, um "Kraft zu sammeln". Wer noch angesparte Urlaubstage hat, kann das "Kraft sammeln" im Angestelltenverhältnis natürlich komfortabler gestalten.

Steuerlich kann man wohl einiges mehr absetzen: vor allem das Auto. Arbeitszimmer, Büromaterial, Computerkram etc. kann man ja auch als angestellter Kandidat absetzen - wegen des Hagen-Studiums. Ob sich das unter dem Strich lohnt, hängt wohl auch hier wieder davon ab, wieviel Du arbeiten (und verdienen) willst.
 
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Kanbert

Guest
paule schrieb:
bei mir stellt sich die gleiche Frage. Ich tendiere zur freiberuflichen Arbeit, weil man während des Amtsjahrs sowieso nur freiberuflich arbeiten kann und man in den paar monaten vorher schon mal üben kann.

außerdem reizt mich die freie Zeiteinteilung: man kann ranklotzen, um ein finanzielles Polster für das Amtsjahr zu schaffen oder man kann die Monate zwischen Kanzlei und Amtsjahr etwas lockerer angehen lassen, um "Kraft zu sammeln". Wer noch angesparte Urlaubstage hat, kann das "Kraft sammeln" im Angestelltenverhältnis natürlich komfortabler gestalten.

Steuerlich kann man wohl einiges mehr absetzen: vor allem das Auto. Arbeitszimmer, Büromaterial, Computerkram etc. kann man ja auch als angestellter Kandidat absetzen - wegen des Hagen-Studiums. Ob sich das unter dem Strich lohnt, hängt wohl auch hier wieder davon ab, wieviel Du arbeiten (und verdienen) willst.
Hallo!

Man kann während des Amtsjahres auch als Angestellter arbeiten. Egal ob angestellt oder freiberuflich, man muss sich die Nebentätigkeit sowieso immer vom Amt genehmigen lassen.

Was besser ist, dürfte von Fall zu Fall unterschiedlich sein und insbesondere davon abhängen, was man mit der Kanzlei abmacht. Bei den Kollegen aus der Industrie stellt sich das Problem ohnehin nicht, die werden ja meistens einfach weiterbezahlt.

Für die Selbstständigkeit sprechen IMO:
Das Geld, sofern man entsprechend mit Arbeit versorgt wird und bereit ist, dementsprechend viel zu arbeiten.
Steuerliche Absetzmöglichkeiten.

Für das Angestelltensein:
Regelmäßiges Einkommen.
Keine Probleme mit KV, RV, Steuer usw.

Insgesamt scheint mir die selbstständige Variante i.A. lukrativer zu sein. Dafür muss man allerdings auch bereit sein "selbstständig" zu sein, also sich um die ganzen Formalitäten (Steuer, KV etc.) selbst zu kümmern. Außerdem läuft man evtl. Gefahr ob des möglichen Einkommens den eigentlichen Zweck des Amtsjahres etwas aus den Augen zu verlieren. Die Angestellten bekommen ihren Gehaltsscheck, arbeiten mehr oder weniger die ausgemachten Stunden und können irgendwann mal die ganz normale Steuererklärung machen.

HTH,
Gruß Kanbert.
 
A

anonymus

Guest
Und was muss man bei Selbstständigkeit so alles beachten? Muss man monatlich die Steuererklärung abgeben? Wie ist das mit der KV im Amtsjahr wenn ich nebenher noch für meine Kanzlei arbeite?
 
A

anonymus

Guest
Und was muss man alles so beachten bei der Selbständigkeit? Wie ist das mit der KV im Amtsjahr, wenn man nebenher noch freiberuflich arbeitet?
 
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PatAnwin

Guest
Hallo,

bei der Selbstständigkeit sollte man noch beachten, dass wen man nur für eine Kanzlei arbeitet, dieses eine Scheinselbständigkeit darstellt und evt. Ärger mir der BfA geben kann.

Als Selbständiger ist man verpflichtet, in Zeitraum ja nach Einkommen teils monatlich, teils vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt abzugeben, was ohne Steuerberater ziemlich lästig sein kann. Hinsichtlich KV lohnt eine Nachfrage bei der versicherung, bei mir wurden die Beiträge einkommensabhängig berechnet, allerdings fällt man während des Amtsjahrs unter die gesetzliche Pflichtmitgliedschaft.

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Und was muss man alles so beachten bei der Selbständigkeit? Wie ist das mit der KV im Amtsjahr, wenn man nebenher noch freiberuflich arbeitet?
 
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Robby

Guest
PatAnwin: Falsch ist, dass man während des Amtsjahres unter die gesetzliche Krankenversiocherungspflicht fällt. Verischrungspflichtig in der KV sind nach SGB nur entgeltliche Tätigkeiten (siehe auch "Einberufungsbescheid" zum Amtsjahr).

Ich werde mich privat versichern, weil ich
a) zur Zeit eine Anwartschaft bei einer privaten Versicherung habe, die ohnehin Geld kostet und
b) man eigentlich sein selbständiges Einkommen bei der gesetzlichen angeben müsste, so dass man dann wieder die 13-15% des Einkommens zahlen würde, also etwa 300 Euro (was kaum einer macht, aber nicht legal ist). Wobei auch ein Freibetrag existieren könnte. Wer weiss da genaueres?

Zwischen Kanzlei und Amtsjahr empfehle ich ALGI, ist sehr entspannend:)
 
G

gast24

Guest
@Robby

Das stimmt in der Pauschalität nicht.

SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung -

ZWEITES KAPITEL

Versicherter Personenkreis

Erster Abschnitt

Versicherung kraft Gesetzes

§ 5

Versicherungspflicht



(1) Versicherungspflichtig sind

[...]

10. Personen, die eine in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschriebene berufspraktische Tätigkeit ohne Arbeitsentgelt verrichten, sowie zu ihrer Berufsausbildung ohne Arbeitsentgelt Beschäftigte; Auszubildende des Zweiten Bildungswegs, die sich in einem förderungsfähigen Teil eines Ausbildungsabschnitts nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz befinden, sind Praktikanten gleichgestellt,

[...]
 
R

Robby

Guest
Den §5(1) Nr. 10 SGB ohne den §8(1) Nr. 8 SGB zu zitieren, ist natürlich trickreich:). Zu Erinnerung:

(1) Auf Antrag wird von der Versicherungspflicht befreit, wer versicherungspflichtig wird
....
5. durch die Einschreibung als Student oder die berufspraktische Tätigkeit (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 oder 10),
....

Aber Du hast natürlich Recht: es gibt einen Unterschied: Man muss nämlich einen Antrag stellen.
 
K

Kand.

Guest
Ich habe die zitierten Gesetze momentan nicht zur Hand und will erstens nachfragen, ob ich das ganze nachfolgend richtig wiedergebe:

a) Zu Beginn des Amtsjahres kann ich mich - auf Antrag - von der Versicherungspflicht bei der gestzlichen Krankenkasse befreien lassen und problemlos in eine private Krankenkasse wechseln.
b) Der Antrag ist fristgebunden; ich darf also nichts verpassen.

Zweitens habe ich noch die folgenden Fragen:

c) Wie lange ist die Frist zu Punkt 2?
d) Bei wem ist der Antrag zu stellen?

Vielen Dank im voraus für eine Antwort.
 
S

SGB V

Guest
§ 8 II SGB V

"(2) Der Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse zu stellen. "

Krankenkasse ist die GKK, bei der Du bisher versichert warst.
 
R

Robby

Guest
In der Praxis stellst Du den Antrag früher, weil das DPMA von Dir wissen will, bei welcher Kasse Du bist -> die Entscheidung fällt also bereits vor dem Beginn der Tätigkeit.

Jetzt weiss ich immer noch nicht, ob man von Einkünften aus der selbständigen Nebentätigkeit den Krankenkassenbeitrag an die gesetzliche Kasse abführen muss, wenn man dort versichert ist.
 
S

SGB V

Guest
Hier sind die §§ 236 bzw. 226 SGB V von interesse. Heraus kommen müsste dabei wohl, ohne dies näher überprüft zu haben, dass ein bestimmter Zuverdienst unberücksichtigt bleibt, soweit der einen Betrag X nicht übersteigt.
 
G

GAST_DELETE

Guest
und wie muss man vorgehen, wenn man weiter in seiner GKV bleiben will und lediglich erreichen will, dass sich der Beitrag reduziert?
 
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