Allg. Patentanwalt im Ausland

Elch007

Schreiber
Hallo an alle.

kann mir hier vielleicht jemand sagen wie es mit deutschen Patentanwälten im Ausland aussieht?

Soll heissen: Ich, fertiger European Patent Attorney will nach USA oder sonst wo hin.

Kann ich dann einfach die für das Land nötige Prüfung machen und darf dann da arbeiten als Anwalt?

Oder muss ich dann nochmal 3 Jahre USA Ausbildung mit anschließender Prüfung machen?

Danke schon mal.
 

MPS

GOLD - Mitglied
Da antwortet der Jurist, wie üblich : es kommt darauf an .....
Zunächst einmal darauf, ob Sie in der Europäischen Union bleiben wollen oder nicht.
Für die Europäische Union gibt es spezielle Regeln für die Anerkennung, die in diesem Forum kürzlich besprochen wurden.
Für die USA muss man zunächst einmal ein Arbeitsvisum bekommen, dann kann man die Prüfung zum US Patent Agent ablegen. Aber die meisten US Patent Agents sind "attorney-at-law". Und da gibt es für Nicht-Rechtsanwälte wohl kaum irgendeine Erleichterung.
 

Elch007

Schreiber
also hauptsächlich geht es mir um Kanada.

Und ich denke mal es ist ja wohl logisch, dass man eine Arbeitserlaubnis braucht. Ich muss ja auch leben und da sein. sonst kann ich nicht arbeiten.
;-)
 
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