DE Patentanmeldung zurückziehen und erneut einreichen?

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Larachen-10

Vielschreiber
Liebe Leute, liebe Leser,

vor einem halben Jahr habe ich meine Patentanmeldung eingereicht. Die Schrift wurde bereits an diverse Übersetzungsinstitute übermittelt.

Der Prüftbereicht hat nun kleinere Mängel aufgedeckt, deren Behebung zu einer Einschränkung des Schutzes führen würde.

Daher denke ich darüber nach, ob ich die Anmeldung nicht ändere und erneut anmelde.

Frage 1:

Rhetorische Frage. Könnte die Übermittlung an die Übersetzer zu Konflikten führen, sofern diese vor der erneuten Anmeldung erfolgte? Überschaubarer Personenkreis von 4 - 5 Übersetzern.

Frage 2: Könnte die erste Anmeldung - sofern noch keine Offenlegungsschrift veranlasst wurde - neuheitsschädlich sein?
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Hallo Larachen,

Sie haben vor 6 Monaten selbst eine Patentanmeldung verfasst, diese bereits vor Erhalt des
ersten Amtsbescheids an "Übersetzungsinstitute" weitergereicht und denken nun angesichts
von im Bescheid genannten Mängeln über die Neueinreichung einer überarbeiteten Version
Ihrer ursprünglichen Anmeldung nach?

Meine persönliche Meinung (keine Rechtsberatung) angesichts Ihres bisherigen und geplanten
Vorgehens: Bitte konsultieren Sie einen Patentanwalt. Es gibt gute Gründe, warum sogar
Mandanten mit einer Mehrzahl von Patentanmeldungen pro Jahr
Patentanwälte mit der Ausarbeitung ihrer Patentanmeldungen und der Vertretung vor
den Patentämtern beauftragen.
 

Larachen-10

Vielschreiber
Es gibt leider auch gute Gründe, die mich dazu bewogen haben, die 2500 Euro (nur für die Ausfertigung und Anmeldung) nicht zahlen zu können.

Daher zurück zum Kern der Frage. Verliert die erste Anmeldung an Bedeutung für etwaige spätere Anmeldungen?

Alternative Frage: Vor der Prüfung habe ich einen untergeordneten Anspruch entfernt. Kann ich diesen Reaktivieren oder heißt weg ist weg? In (zulässiger) abgeänderter Form wäre der Anspruch, den ich entfernen lassen habe, so stark, dass der Schutz der ersten Anmeldung nicht angekratzt wäre.
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Wie wäre es mit dem Aufsuchen eines Termins bei der von Patentanwälten kostenlos durchgeführten
Erfinderberatung?

Dies ist ein Forum für Kandidaten für Patentanwaltskandidaten und sollte/darf keine kostenlose Rechtsberatung bieten.
 

PK_Schach.Matt

*** KT-HERO ***
Mein Vorredner hat grundsätzlich recht. Eine Beratung bei einem Patentanwalt ist empfehlenswert. Wenn Du ein Kandidat bist, dann folgendes Produktives mit Deinem Ausbilder besprechen:

Frage 1: Die Frage nach der Veröffentlichung gegenüber 5 bis 6 Übersetzern ist erster Linie ein Beweis, der durch denjenigen zu führen ist, der sich auf die Verwehrung eines Patentes berufen möchte, also im Anmeldeverfahren durch den Prüfer und im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren durch den Angreifer. Es ist also erst einmal eine Frage des Risikos, ob das überhaupt beweisfähig rauskommt. Darüberhinaus werden die 5 bis 6 Übersetzer ja sicherlich geheimhaltungspflichtig und damit keine Öffentlichkeit gewesen sein.

Frage 2: Die erste Anmeldung spielt nach der Rücknahme nur dann eine Rolle, wenn eine Priorität aus ihr gezogen wird. Wenn Sie ohne weitere Veröffentlichung untergeht und auch sonst keine Rechte aus ihr gezogen werden, steht sie anderen Anmeldungen nicht weiter (in welcher Form auch immer) entgegen.
 

Redakteur

Administrator
Teammitglied
Es gibt leider auch gute Gründe, die mich dazu bewogen haben, die 2500 Euro (nur für die Ausfertigung und Anmeldung) nicht zahlen zu können.

Das ist natürlich nicht schön. Andererseits ist dies kein Rechtsberatungsforum. Der Thread wird daher geschlossen.

Mit der Bitte um Verständnis

D. Gröbel
Redakteur
 
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